AGB

1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte der TechniBike GmbH (im Folgenden „TechniBike“) mit Unternehmern und Wiederverkäufern (im Folgenden „Käufer“). Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail oder Fax) vereinbart ist. Die Angebote von TechniBike sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer bzw. mit der Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.

2. Preise / Versandkosten

  • Mit Erscheinen der neuen Produktkataloge und Produktsortimente werden die bisherigen Produktkataloge und Sortimente von TechniBike ungültig. Es gelten die jeweils aktuellen Produktsortimente und Bezugskonditionen, die am Tag des Bestelleingangs Gültigkeit haben.

  • TechniBike ist berechtigt, nach Auftragszugang eine Preiserhöhung an den Käufer weiterzuleiten, soweit sie auf Lohnerhöhungen und Materialverteuerungen, insbesondere Erhöhung der Lieferantenpreise beruht und der Umfang der Erhöhung marktüblich und angemessen ist. Übersteigt die Preiserhöhung den marktüblichen Umfang, so steht dem Käufer ein Recht zur Vertragsauflösung zu.

  • Anfallende Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen und sind vom Käufer zusätzlich zu tragen, sofern nicht versandkostenfreie Lieferung vereinbart wurde.

3. Änderungsvorbehalt

TechniBike behält sich technische Änderungen innerhalb des Qualitätstoleranzbereiches sowie handelsübliche Abweichungen vor; Abbildungen und Beschreibungen können insoweit von der gelieferten Ware abweichen.

4. Zahlung, Verpackung und Versand / Gefahrenübergang

  • Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.

  • TechniBikeist berechtigt, per Nachnahme zu  Auch soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, sind Rechnungen grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig. Eine Skontogewährung erfolgt nur dann und nur insoweit, wie sie Inhalt des Angebotes von TechniBike ist. Sofern durch TechniBike eine Zielgewährung erfolgt, sind die Angaben auf der Rechnung maßgeblich. Ein etwaiger Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.
  • TechniBike ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie dennoch angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind TechniBike zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt TechniBike keine Gewähr.
  • TechniBike ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie dennoch angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind TechniBike zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt TechniBike keine Gewähr.

  • Bei Versendung der Ware an den Kunden geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

5. Annahme- und Zahlungsverzug / Zahlungseinstellung / Insolvenzantrag


  • Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist TechniBike berechtigt, für den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • überschreitet der Käufer eine gesetzte Zahlungsfrist, fallen Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € TechniBike bleibt die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vorbehalten; nach Eintritt des Verzuges istTechniBike berechtigt, für jedes Mahnschreiben einen pauschalierten Aufwandsersatz in Höhe von 15,00 EUR geltend zu machen.
  • Ist der Käufer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen von TechniBike gegen den Käufer fällig gestellt werden.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers infolge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in oder eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Käufers, ist TechniBike berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  • Im Falle einer nicht durch TechniBike verschuldeten Rücklastschrift ist TechniBike berechtigt, eine pauschale Gebühr in Höhe von 40,00 EUR geltend zu machen.

6. Mängelanzeige / Gewährleistung

  • Ist der Käufer Vollkaufmann, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu untersuchen und TechniBike Mängel unverzüglich - spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Anlieferung- schriftlich anzuzeigen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige an TechniBike. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Beanstandungen bezüglich eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
  • Ist der Käufer zwar Nichtkaufmann, jedoch Unternehmer, gelten die vorgenannten Obliegenheiten mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel der Ware binnen einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden müssen. Offensichtliche Verpackungs- und Transportschäden müssen binnen einer Frist von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden.
  • TechniBike bietet keine Gewährleistung für Mängel, die auf dem unsachgemäßen Umgang mit der Ware (z.B. Modifikationen) beruhen.
  • Bei Modifikationen, die den Zustand der Ware verändern, nach Gesetz die Herstellereigenschaft neu begründen oder gesetzlich verboten sind, haftetTechniBike nicht mehr als Hersteller und die betroffenen Produktspezifikationen gelten nicht mehr.
  • Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden über die v. g.  Haftungsbeschränkungen zu informieren und diese Regelungen mittels AGB, soweit zulässig, entsprechend weiterzugeben.
  • Bei Rücklieferung der Ware wegen eines behaupteten Mangels an TechniBike, muss der Lieferung eine genaue Fehlerbeschreibung beiliegen. Des Weiteren ist die Ware inklusive Zubehör in ordnungsgemäßer und sicherer Verpackung zurückzusenden.
  • Andernfalls ist TechniBike zur Geltendmachung von Schadenersatz, zur kostenpflichtigen Rücksendung oder lnrechnungstellung des zur Fehlersuche notwendigen Mehraufwands berechtigt. Aus diesem Verstoß resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Käufers bzw. Verursachers.

7. Haftung

  • Sofern ein Schaden nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haftet TechniBike lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. TechniBike haftet in diesem Umfang auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Käufern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ist die die o. g. Haftung jedoch auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.

  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer ggf. ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben von den genannten Beschränkungen unberührt.

  • Der Käufer ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen gegenüber Nichtkaufleuten die Haftung für Schäden, soweit es sich nicht um Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu begrenzen. Soweit es sich bei seinen Kunden um Unternehmer handelt (Lieferkette), ist der Käufer verpflichtet, sämtliche unter Nr. 6 und 7 aufgeführten Beschränkungen, soweit gesetzlich zulässig, an diese weiterzugeben bzw. sicherzustellen, dass seine Kunden die Bestimmungen entsprechend weiterleiten.

8. Eigentumsvorbehalt

  • Alle Lieferungen erfolgen sowohl unter einfachem als auch erweitertem Eigentumsvorbehalt, d.h. verlängertem und Kontokorrentvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von TechniBike gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum von TechniBike.
  • DerKäufer ist berechtigt, die Ware oder verarbeitete Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an TechniBike zu deren Sicherung ab.
  • Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange TechniBike diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung von TechniBike, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt.
  • TechniBike verpflichtet sich, die TechniBike zustehende Sicherheit auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

9. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung

  • Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs­ rechten aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung, durch den Käufer ist ausgeschlossen.
  • Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Geltendmachung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  • TechniBikehat das Recht seine Forderungen gegen den Käufer an einen Dritten abzutreten.

10. Schlussbestimmungen

  • Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstand­vereinbarung vor, so ist dieser Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Daun. TechniBike ist jedoch berechtigt, den Käufer nach Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  • Für die  Vertragsbeziehung  gilt  ausschließlich deutsches Recht - unter Ausschluss des UN­ Kaufrechtes.
  • Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.